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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#7
(19-01-2012, 15:06)orphelio schrieb: darf ich jetzt hier schon schreiben? Ich hoffe es ist in Ordnung.

Natürlich. Bleiben wir ab jetzt in diesem Thread. Inhaltsgleiche Postings in anderen Threads kommen weg. Und bitte nicht gleich ungeduldig werden, dies ist ein Forum mit Freiwilligen und keine Telefonhotline.

(19-01-2012, 15:06)orphelio schrieb: Dann gehen davon, Soli, Einkommensteuer, Gewerbesteuer ab, Fahrzeug, Benzin, Versicherung, Private Krankenversicherung, Büromiete, Telefon, Altersvorsorge (wie hoch darf die sein? momentan ca. 450 EUR bei mir) und dann darf ich noch 1050 EUR für Miete und das weitere Private behalten und der Rest geht an die KM?

Die Abzugsfähigkeit einzelner Posten ist eindeutig, zum Beispiel Steuern, Krankenversicherung und bis zu 24% des Bruttoeinkommens für eine Krankenversicherung bei Selbständigen, Kindesunterhalt. Andere Kosten sind nicht abziehbar, z.B. deine Miete, andere Versicherungen. Dann gibt es einen grossen Bereich, der je nach Richter, Einkommen und Situation von Vater/Mutter unterschiedlich gewertet wird, gar nicht, teilweise oder ganz abgezogen wird: Das ist der weite Bereich der berufsbedingten Aufwendungen. Kosten, die du hast, um deine Tätigkeit auszuüben. Bei wirtschaftlich so guten Verhältnissen wie bei dir ist eher mehr abziehbar, weil es den Staats nichts mehr kosten kann, alle bedienen sich ohnehin bereits dick an deinem Geld.

Das Traumland solltest du schnellstens verlassen. Wie sieht denn deine momentane Situation aus?

- Wann wurde in etwa das Kind geboren? Vaterschaftsanerkennung gemacht? Mutter hat alleiniges Sorgerecht? Gab es einen Vaterschaftstest?

- Liegen konkrete Forderungen der Kindsmutter vor? Sind schon Anwälte am Werk oder gar Gerichtsverfahren angelaufen?

- Wie ist das mit dem Kind, hast du überhaupt Kontakt zu ihm?

Zum Anspruch der Mutter kann man noch seitenweise schreiben. Zum Beispiel lässt eine Lohnfortzahlung während der Mutterschutzzeit ihren Anspruch in dieser Zeit ausfallen. Oder Einnahmen aus Kapitalvermögen, die mindern ihren Anspruch ebenfalls.
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RE: Betreuungsunterhalt Für KM - Wie Weit Geht Der Wahnsinn? - von p__ - 19-01-2012, 16:02

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