18-01-2012, 14:29
(17-01-2012, 01:35)Absurdistan schrieb: Hallo, ich habe ein Gutachten beantragt. Bei meiner Ex gibt es eine Verdachtsdiagnose emotional instabile Persönlichkeitsstörung.
Einen Antrag auf Begutachtung deiner Ex wirst du kaum durch kriegen.
Niemand kann gezwungen werden, sich begutachten zu lassen.
Bestenfalls "überredet", wenn man sich von dem Gutachten einen Vorteil erhofft. Z.B. Umgang.
Deine Ex hat aber von dem Gutachten nix, also sagt sie einfach nö und gilt fortan als gesund.