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Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung, LG Augsburg
#40
(09-07-2012, 22:04)p schrieb: Wie du am jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgericht zu fiktivem Einkommen, an Campers und unzähligen anderen Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung sehen kannst, ist Krankheit absolut kein Grund für Amts- und Oberlandesgerichte von ihrer Unterhaltsmaximierungsverurteilungsorgie abzuweichen.

Hier wäre es interessant zu wissen, welche Berufe den Richtern eingefallen wären, wenn es mehr unterhaltsberechtigte Kinder gegeben hätte.

Bei 2 unterhaltsberechtigten Kindern wäre vermutlich irgendeine gehobene Stellung in der freien Wirtschaft raus gekommen,

Bei 3 unterhaltsberechtigten Kindern eine gehobene Stelle im öffentlichen Dienst und bei 4 unterhaltsberechtigten Kindern wäre dem unterhaltspflichtigen Elternteil der Job eines Familienrichters fiktiv angedacht worden.

Damit wäre in allen Fällen der Selbstbehalt gewahrt und der unterhaltspflichtige Elternteil hätte fiktiv den KU locker bedienen können.

Irgendwo im Mädls Forum habe ich erst gelesen, dass viele Kinder schon seit Jahren nicht mehr 60 % von 100 € ausrechnen können.

Für die freie Wrtschaft sind sie nicht qualifiziert genug ausgebildet zu werden. Offenbar aber sind sie qualifiziert genug, Familienrichter zu werden.

Nur so kann ich mir die Rechenexempel der Familiengerichte erklären.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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