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Vorbereitung Umgangsverfahren
#1
Hallo @all,

ich beginne mit ersten Vorbereitungen für einen § 155 FamFg Erörterungs- und Anhörungstermin in der 2. Hälfte Januar 2012 und würde mich über Meinungen, Kommentare und Hinweise zu nachfolgenden Überlegungen freuen:

Mitte 08/11 hatte ich der KM U-Termine für 2012 vorgeschlagen und Mitte 09/11 die Antwort angemahnt - ohne Reaktion. Dann wurden Hilfen zur Erziehung eingerichtet und der Betreuer meines Kindes sollte lt. JA die Umgangssache vermitteln. Nach 2maliger Terminverlängerung teilte er Mitte 12/11 mit, dass er keine Möglichkeit zur Vermittlung sähe, was meinerseits unmittelbar zum Antrag auf eA führte.

Mein Ziel ist Umgang im bisherigen Umfang (jede 3. Woche voll) fortzusetzen, Ferien wie bisher im jährlichen Wechsel bzw. Sommerferien jährlich geteilt. Mein Kind (10+) hätte gerne mehr Umgang; da wir 400 km auseinander leben, ist mir mehr wirtschaftlich nicht möglich.

Fragen

1. Mit welcher Begründung könnte eine Reduzierung des Umganges (Ziel der KM) versucht werden?

2. Der Gerichtstermin sichert den nächsten turnusmäßigen Umgangstermin nach der ausgelaufenen Regelung nicht - sprich ein nicht geregelter Zustand. Was könnte mir als geS-Vater vorgehalten werden, wenn ich mein Kind einfach wie bisher nach Schulschluß abhole?

3. Mit der Ladung kam eine Anregung des Gerichtes zu den Sommerferien: Der Vater des Geschwisterkindes hat bereits mittels gerichtlicher Vereinbarung die 2. Hälfte der Sommerferien zugestanden bekommen, sodass dies jetzt auch hier geschehen solle, damit KM die erste Hälfte mit beiden Kindern verbringen könne. Weshalb sollte die Familie, die mein Kind und ich bilden, sich danach richten, was die Familie Geschwisterkind-Vater tut? Immmerhin war mein Vorschlag "1. Ferienhälfte" der KM vor der Einigung mit dem anderen KV bekannt. Da die KM die (nur) ihr bekannte Interessenskollision für nicht beachtenswert fand - womit könnte sie jetzt argumentieren? Und überhaupt: Mir gegenüber hat KM sich ja noch gar nicht geäußert. Was soll ich da von der Anregung des Gerichtes halten?

Da z. Z. mein Kind bei mir ist, kann ich eventuell nur verzögert antworten - dafür schon ´mal vorab: Entschuldigung.



Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Nachrichten in diesem Thema
Vorbereitung Umgangsverfahren - von wackelpudding - 27-12-2011, 20:53
RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - von p__ - 27-12-2011, 21:19
RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - von p__ - 27-12-2011, 22:43
RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - von blue - 26-01-2012, 22:14
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RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - von Ibykus - 09-06-2013, 13:20

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