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Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert)
#12
(27-12-2011, 01:15)Arbosch schrieb: Wie schon geschrieben, eine Immatrikulationsbescheinigung vom ältesten Sohn für das kommende Semester, hatte ich von meiner Ex(!) zugeschickt bekommen

Du schriebst aber auch:

Zitat:(jeweils einmal im Jahr auf meine Nachhaken

... und das ist definitiv zu duenn.

Zitat:Meine Frage ging auch mehr in die Richtung ob die reine Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis ausreicht, da das Kind doch eigentlich: Zitat "regelmässig Auskunft über seine schulische oder berufliche Entwicklung zu erteilen hat".
Ich meine einfach an der Uni einschreiben kann ich mich auch, das heisst ja eigentlich garnix, oder? Kann ich nicht auch Zeugnisse etc. zusätzlich verlangen?

Generell - versuch aufzuhoeren, die Schere schon im Kopf zu haben. Die Kriterien sind schwammig, aber du musst dich nicht mit einer Minimalloesung zufriedengeben weil du Angst vor Auseinandersetzung hast und die "sichere Seite" anstrebst. Bewerte die Kriterien nach deinem Verstaendnis. Kollidiert das mit dem, was dein Gegenueber darunter versteht, gehe weiter. Wenn du meinst, Zeugnisse gehoeren dazu - verlange sie. Wenn du meinst, du willst das in engeren Zeitabstaenden - halbes Jahr z.B. - verlange das.

Verlangen selbst ziehe aber konsequent durch. Einmal nachweisbar (Einschreiben) deine Forderung an den Sohn. Dann die anwaltliche Schiene, ohne Ankuendigung. Du wirst im Gegensatz zu vielen hier offensichtlich nicht durch Geldmangel davon abgehalten, sondern "nur" durch deinen Kopf.

Das die Ex dir Dinge schickt gehoert ueberigens nicht zu den Dingen, die du durch Verlangen aendern kannst (wurde ja schon gesagt, aber scheint dir wichtig zu sein). Das mag sich aber automatisch aendern, wenn dein Sohn sich durch oben empfohlenes Verhalten deinerseits nicht mehr in jeder Beziehung verstecken kann.
Wichtig ist hier auch, dass sein eigener Unterhaltsanspruch gleichzeitig einen Hebel zur Offenlegung des Einkommens seiner Mutter darstellt. Er muss da beschaffen lassen. Macht er es, schlaegst du zwei Fliegen mit einer Klappe ("Einkommensnachweis habe ich bislang nicht gesehen"). Kommt ihr Nachweis nicht hat er ein Problem, nicht du...

Zitat:Auch die aktuellen Schulbescheinigungen der beiden anderen Kinder habe ich (auf meine eigene Nachfrage) von der Ex bekommen und nicht von den Kindern.

Wie alt sind die, nebenbei?


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RE: Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert) - von Ray - 27-12-2011, 14:25

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