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Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert)
#7
Oh, super, danke für die schnellen Antworten!

Vielleicht noch ein wenig zum Hintergrund: ich war fast 20 Jahre verheiratet, meine Ex immer Hausfrau - ich immer berufstätig. Die Ehe hatte schon länger gekriselt, also schnell noch ein Haus gekauft als Versöhnungsversuch (beide zusammen bei der Bank eingetragen und im Grundbuch), und 1 Jahr später dann die Trennung. Das Ende vom Lied: ich zahl jetzt sauviel Unterhalt, meine Ex lebt mit den Kids im Haus inkls. kompletter Einrichtung, plus Anzeigen von ihr & zich' Gerichtsverhandlungen - das volle Programm... Ergebnis: ich hab' noch'n Haufen Schulden obendrauf inkl. Abzahlung von PKH und, und.
Und ja, durch die Verhandlungen ist alles tituliert, sowohl Kindesunterhalt für alle 3 Kinder wie auch der nacheheliche Unterhalt für die Ex (dieser ist erst einmal bis Ende 2012 festgesetzt).
Obwohl meine Ex vom Gericht die Vorgabe bekommen hatte zu arbeiten, arbeitet sie nicht wirklich, bzw ich weiss es eigentlich nicht. Sie macht laut eigener Aussage Kinderbetreuung in unserem Haus (2 Kinder) und geht Abends angeblich Abendschule um Schulabschlüsse nachzuholen. Keine Ahnung wie viele Kinder die wirklich betreut, einen Einkommensnachweis habe ich bislang nicht gesehen. Das Gericht hatte ihr deswegen bei der letzten Verhandlung auch ein fiktives Einkommen von 800€ angerechnet...
Die Kinder leben alle 3 bei der Mutter und haben mit meinem Auszug den Kontakt zu mir abgebrochen (alle mittlerweile Ü18). Bis heute versuche ich immer wieder mal eine Kontaktaufnahme aber ohne großen Erfolg.... Ich vermute mal das meine Kinder mit Halbinformationen/Halbwahrheiten gefüttert bzw durch Drohungen gefügig gemacht wurden und gehen nun anscheinend den Weg des geringsten Widerstands.
Wie schon geschrieben, eine Immatrikulationsbescheinigung vom ältesten Sohn für das kommende Semester, hatte ich von meiner Ex(!) zugeschickt bekommen - aber nicht von ihm selbst. Auch die aktuellen Schulbescheinigungen der beiden anderen Kinder habe ich (auf meine eigene Nachfrage) von der Ex bekommen und nicht von den Kindern. Einfach nur armselig!
Meine Frage ging auch mehr in die Richtung ob die reine Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis ausreicht, da das Kind doch eigentlich: Zitat "regelmässig Auskunft über seine schulische oder berufliche Entwicklung zu erteilen hat".
Ich meine einfach an der Uni einschreiben kann ich mich auch, das heisst ja eigentlich garnix, oder? Kann ich nicht auch Zeugnisse etc. zusätzlich verlangen?





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RE: Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert) - von Arbosch - 27-12-2011, 01:15

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