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Steuerrecht
#7
Das liegt daran, dass die steuerliche Entlastung von Eltern in das Kindergeld verlagert wurde.
Und falls die Steuerersparnis größer ist, greift die Günstigerprüfung.

Die Stkl. ist immer nur eine Vorab-Prognose.
Tatsächlich abgerechnet wird erst im Steuerbescheid am Schluss.
Da zählt die Stkl. nix mehr.

Richtig krank und vorsätzlicher Betrug wird es erst, wenn der Vater nach Familienrecht das Kindergeld gleich 3 mal ausgeben und am Ende noch der Mutter geben soll.
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Steuerrecht - von 'c' - 22-12-2011, 23:35
RE: Steuerrecht - von beppo - 22-12-2011, 23:42
RE: Steuerrecht - von 'c' - 23-12-2011, 00:01
RE: Steuerrecht - von p__ - 23-12-2011, 00:10
RE: Steuerrecht - von 'c' - 25-02-2012, 20:44
RE: Steuerrecht - von 'c' - 25-02-2012, 20:48
RE: Steuerrecht - von beppo - 25-02-2012, 21:58
RE: Steuerrecht - von 'c' - 09-08-2013, 18:03
RE: Steuerrecht - von Antragsgegner - 10-08-2013, 11:10
RE: Steuerrecht - von 'c' - 10-08-2013, 13:20
RE: Steuerrecht - von Antragsgegner - 10-08-2013, 13:26

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