22-12-2011, 09:49
Hier dazu, sogar nach altem Recht: http://anonym.to/?http://blog.beck.de/20...ment-36298
Es wird ein "Justizgewährungsanspruch" postuliert. Interessant, dass der Vater damit sogar bis zum OLG kam. Das ihm recht gab: "Das Amtsgericht – Familiengericht – in Saarbrücken wird angewiesen, das Verfahren 54 F 98/11 UG mit äußerster Beschleunigung weiterzuführen."
Versuche, liegengebliebene Verfahren flott zu machen können nicht schaden.
Es wird ein "Justizgewährungsanspruch" postuliert. Interessant, dass der Vater damit sogar bis zum OLG kam. Das ihm recht gab: "Das Amtsgericht – Familiengericht – in Saarbrücken wird angewiesen, das Verfahren 54 F 98/11 UG mit äußerster Beschleunigung weiterzuführen."
Versuche, liegengebliebene Verfahren flott zu machen können nicht schaden.