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Umgangsverfahren verlängern sich 2012 um mindestens drei Monate
#14
Hier dazu, sogar nach altem Recht: http://anonym.to/?http://blog.beck.de/20...ment-36298

Es wird ein "Justizgewährungsanspruch" postuliert. Interessant, dass der Vater damit sogar bis zum OLG kam. Das ihm recht gab: "Das Amtsgericht – Familiengericht – in Saarbrücken wird angewiesen, das Verfahren 54 F 98/11 UG mit äußerster Beschleunigung weiterzuführen."

Versuche, liegengebliebene Verfahren flott zu machen können nicht schaden.
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RE: Umgangsverfahren verlängern sich 2012 um mindestens drei Monate - von p__ - 22-12-2011, 09:49

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