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Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung
#3
Die Gefahr schwingt wohl mit. Auf der anderen Seite, soll sie dann dem Gericht erklären, warum sie darauf beharrt Alleinerziehende zu sein und das Kind im Endeffekt überall ist aber nicht bei ihr. Und das, obwohl der Vater seine Bereitschaft zur Betreuung mehr als einmal bekräftigt hat. Ich bin Willens und in der Lage mich zu kümmern.

Aber abgesehen davon: Kann man seine Zusimmung nun einschränken oder an Bedingungen knüpfen?
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Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von iglu - 24-11-2011, 20:59
RE: Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von iglu - 24-11-2011, 21:40
RE: Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von blue - 25-11-2011, 09:17
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