15-11-2011, 14:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-11-2011, 15:00 von Leutnant Dino.)
(14-11-2011, 13:20)HH-Braunweiss schrieb: Seit Dez. 2010 bin ich selbständig. LEIder hat sich das Geschäft aber nicht so entwickelt wie angenommen :-(
Nun ist es so das ich ab Dez. nicht weiß wie ich das Geld für den Unterhalt aufbringen soll.
Wenn Du den titulierten Unterhalt nicht zahlen kannst, dann wird es zur Pfändung kommen. Als Unternehmer wirst Du also Deine Bilanz und betriebswirtschaftliche Auswertung dem Jugendamt zur Verfügung stellen dürfen. Das Jugendamt prüft das dann und sicherlich wird da ein "gutes und überraschendes Ergebnis" heraus kommen.
Wenn Du als Unternehmer die Rechtsform GbR gewählt hast, dann ist diese ungünstig. Wähle lieber eine UG oder GmbH, aber natürlich bist Du nicht Gesellschafter sondern Angestellter. Damit hat das Jugendamt keinen rechtlichen Anspruch auf betriebsinterne Firmenunterlagen.
(15-11-2011, 14:39)FS0903 schrieb: Meine ursprüngliche Bitte (oder meinetwegen auch Tipp) war für den Thread etwas allgemeiner gehalten und ging darum, dem Anfragesteller nicht gleich zu erzählen, dass er nichts zu erwarten hat und das JA eh gegen ihn ist.
Ein grandioser Tipp!