24-11-2012, 18:46
Sie war nicht froh, denn ihre Grabungsversuche bei Bekannten habe ich natürlich mit einer Fachaufsichtsbeschwerde beantwortet. Ihr Chef hat sich bei mir für ihr "übereifriges" Vorgehen entschuldigt. Die Dame ist mittlerweile befördert worden, ihre Nachfolgerin ist weit weniger engagiert. Eigentlich schade, man kann durchaus Spass mit den Beiständinnen haben.
Ich bin schliesslich ein überaus bemühter Unterhaltspflichtiger, der ganz im Sinne von §1603 BGB sogar im Ausland nach guten Jobs sucht und sich ganz korrekt dorthin ummeldet, kein Grund bei Unbeteiligten unzulässige Ermittlungen zu beginnen :-)
Ich bin schliesslich ein überaus bemühter Unterhaltspflichtiger, der ganz im Sinne von §1603 BGB sogar im Ausland nach guten Jobs sucht und sich ganz korrekt dorthin ummeldet, kein Grund bei Unbeteiligten unzulässige Ermittlungen zu beginnen :-)