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Sohn ist 18 und Brief vom Jugendamt wegen Praktikum
#92
Ich habe eben diesen Thread gefunden, weil ich mich um die Thematik "Unterhalt ab 18" interessiere :

Nun mal hier nochmal klärend als Frage :

1. Kind muß Bedürftigkeit nachweisen ! Richtig ? Richtig ! So wie ich gelesen habe.
2. JA schickt Formulare an die Eltern raus. Diese müssen nicht ausgefüllt werden. Richtig !
3. Besteht Informationspflicht gegenüber JA generell ? Also Nein ! Richtig ?
4. Besteht Unterhaltspflicht, dann muß jedes Elternteil das Einkommen und Vermögen vorweisen . Richtig ?
5. Wenn der Filius über 18 Kohle will, muß Er klagen im Zweifel . Richtig ?
6. Kann Unterhalt ab 18 verlangt werden, nur weil der Filius (der bei Mamma wohnt) nun ein Praktikum, Lehre oder Ähnliches macht? Nein! Richtig ! Oder?
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Nachrichten in diesem Thema
sohn ist 18 und brief vom jugendamt wegen praktikum - von camparso - 03-11-2011, 17:57
RE: Sohn ist 18 und Brief vom Jugendamt wegen Praktikum - von Nappo - 27-08-2012, 11:12

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