Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ungewollt Vater, Umgang, Antrag auf gemeinsames Sorgerecht
#15
Moin
(23-08-2013, 13:57)theddorfer schrieb: Es wird beantragt, wie folgt zu beschließen:
Den Antrag auf Erteilung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechtes Bezüglich des Kindes xyz, zurückzuweisen.
(Warum auch immer steht in den Sternen geschrieben)
Weil sie ihr Pulver trocken halten, und dir Gelegenheit geben wollen, dich in Misskredit zu bringen.


(23-08-2013, 13:57)theddorfer schrieb: Des Weiteren wird beantragt,
der Antragsgegnerin Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung des Unterzeichners als Verfahrensbevollmächtigtem zu bewilligen.
(Warum? Ich sehe nicht die Erforderlichkeit und den Sinn dahinter)
Musst du auch nicht.
Es ist ihre Sache ob sie sich einen Anwalt nimmt.

(23-08-2013, 13:57)theddorfer schrieb: Begründung:
Zunächst wird die ördliche Zuständigkeit des angerufenen AG xyz gerügt.
(Sorry... woher soll ich sowas wissen? Mach das nicht ständig.)
Wenn du das schon nicht weißt, solltest du dir unbedingt auch einen Anwalt nehmen, sonst verhedderst du dich heillos in den juristischen Fussangeln, die der RA und der Richter hin legen.
Viele Richter sehen auch als Blasphemie und unter ihrer Würde an, sich von Zivilisten belästigen zu lassen, die nicht mal die juristisch verschwurbelte Sprache beherrschen.

(23-08-2013, 13:57)theddorfer schrieb: Das Kind xyz hatte seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort stets bei der KM. Diese hat ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort unter der...., sodass da AG L ördlich zuständig ist. (Ist das ein MUSS?)
Ja. Siehe oben.

(23-08-2013, 13:57)theddorfer schrieb: Gleichzeitig wird um Berichtigung des Passivrubrums gebeten. (Ich beabsichtige gar kein SGR-Streit vor dem FamG. Vielmehr liegt mir daran ein gemeinsames Gespräch mit der KM beim JA zu führen und eine Lösung zu finden)

Ein weiterer Sachvortrag zur Frage, ob die Einräumung eines gemeinsamen Sorgerechtes dem "Kindeswohl" entspricht, bleibt ausdrücklich vorbehalten. (ehrlich gesagt fehlen mir hier die Worte!)

Meine Frage an euch:
Wie soll ich auf diesen Scheiß antworten ohne einen echten Sorgerechtsstreit anzuzetteln?
Du hast durch deinen Antrag beim FG bereits einen Sorgerechtsstreit angezettelt.
Nun führe ihn auch konsequent und mit dem Willen zu gewinnen.

Deine Ex will nunmal nicht das SR mit dir teilen. Deswegen ist es völlig normal, dass sie sich dagegen wehrt.

So wie es auch normal ist, dass du nun Klage eingereicht hast.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Der Wind hat sich gedreht! - von beppo - 19-10-2011, 11:06
RE: Der Wind hat sich gedreht! - von MiMa - 19-10-2011, 11:34
RE: Der Wind hat sich gedreht! - von beppo - 19-10-2011, 14:42
RE: Der Wind hat sich gedreht! - von seeelig - 19-10-2011, 11:37
RE: Der Wind hat sich gedreht! - von MiMa - 19-10-2011, 11:56
RE: Der Wind hat sich gedreht! - von seeelig - 19-10-2011, 12:08
RE: Der Wind hat sich gedreht! - von p__ - 19-10-2011, 15:59
RE: Der Wind hat sich gedreht! - von Leben-dig - 20-10-2011, 07:19
RE: Der Wind hat sich gedreht! - von Leben-dig - 20-10-2011, 14:01
RE: Antrag gemeinsames Sorgerecht Juli 2013 - von beppo - 23-08-2013, 14:30
RE: Antrag gemeinsames Sorgerecht Juli 2013 - von iglu - 23-08-2013, 15:11

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  In welchen Abständen kann ich einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen? Ali Mony 11 6.215 09-03-2020, 12:17
Letzter Beitrag: VaterOhneKind
  Sorgerecht, Umgang, Vaterschaftsanerkennung CCAA 38 32.206 23-02-2016, 23:51
Letzter Beitrag: Gualterius
  Hamburger Fachanweisung: Sozialleistungen nur mit Sorgerecht und Umgang in er Woche Absurdistan 5 6.740 19-05-2015, 16:21
Letzter Beitrag: Sixteen Tons
  Antrag auf gemeinsames Sorgerecht Panum 39 39.399 28-03-2015, 10:54
Letzter Beitrag: raid

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste