06-10-2011, 17:54
(06-10-2011, 15:01)Ibykus schrieb: nach Einstellung besteht Strafklageverbrauch: ne bis in idem!
Das war ja ein Zivilgericht. Es ging nicht um eine Strafe wie Gefängnis oder so, das Zivilgericht hat nur einen Teil der Summe in der Insolvenzmasse gelassen, weil ich nicht frei gesprochen wurde, und damit nicht erwiesen war, dass ich nicht unterhalt zahlen hätte können.
Es hat dann selber nachgerechnet und siehe da 4.800,00 € hat das Zivilgericht gefunden, dass ich aufbringen hätte können und Gott sei Dank in diesem Verfahren als Akte der Staatsanwaltschaft wieder aufgetaucht ist, worauf ich gleich eine entsprechenden Aussage gemacht habe.
Steht in meinem Prozess unter # 14
In meiner Aussage stehen die Krankheitskosten noch gar nicht drin.
lg
Camper
.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.