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Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ?
#13
@p
Nein, ich habe (noch) keinen Anwalt, sonst würde ich Euch nicht mit solch formaljuristischen Kram bombardieren. sondern ihm diese Fragen stellen.
Weiß, dass IM VERFAHREN Anwaltspflicht herrscht, SOFERN Anträge gemacht oder Vergleiche hergestellt werden sollen und danach siehts wohl aus.Ansonsten reicht f einvernemliche Scheidung EIN Anwalt (so auch im Schreiben vom FG mitgeteilt).
Ziere mich noch ein bisschen,VKH zu beantragen, da diese bei Einkommensverbesserung (=Arbeit) 4 jahre rückzahlbar ist. Komme aber wohl nicht drumherum, allein schon, um die Prozesskosten der Gegenseite abzuwehren,für die ich sonst zahlungspflichtig wäre...

Danke f Deine Hinweise zum Verfahrensablauf: Jeder kann also bis zum termin Anträge stellen, die zur Not final im Scheidungstermin behandelt/entschieden werden.

Interessante Erkenntnis nebenbei:
@petrus : Wie Du vermutet hast, ist hier wohl jemand "ohne Wissen" der Mandantin vorgeprescht. Auf meine pers. Nachfrage kam heraus, daß sie die Antragsschrift (Kopie) noch NICHT vorliegen hat (!!!)->toller Anwalt!
Meine Entgegnung :"Aber Du weißt doch, was Du da unterschrieben hast, oder?" -->Antwort: große Augen, leerer Blick !

-->ein weiteres williges Opfer der deutschen Scheidungsindustrie !

Würde mich trotzdem sehr über Antworten/Tips zu meinem vorhergehenden Posting freuen!

Danke/Gruß

Jan
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RE: Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ? - von StayinAlive12 - 05-10-2011, 22:45

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