31-07-2011, 15:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2011, 15:08 von Zahlknecht.)
Hi Zechpreller,
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 03.12.2008 (Az.: XII ZR 182/06)
Der BGH hatte in diesem Fall einige Rechtsfragen zu klären. Der BGH lehnt es aber ab, den Selbstbehalt herabzusetzen, wenn die Wohnkosten geringer als der Mietkostenanteil in dem gesetzlichen Selbstbehalt sind
Gruß Zahlknecht
@ Exilein hat mir die Kinder schon Entfremdet seit einem Jahr schon kein Umgang.
Jetzt möchte Sie mir den Todesstoß geben.
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 03.12.2008 (Az.: XII ZR 182/06)
Der BGH hatte in diesem Fall einige Rechtsfragen zu klären. Der BGH lehnt es aber ab, den Selbstbehalt herabzusetzen, wenn die Wohnkosten geringer als der Mietkostenanteil in dem gesetzlichen Selbstbehalt sind
Gruß Zahlknecht
@ Exilein hat mir die Kinder schon Entfremdet seit einem Jahr schon kein Umgang.
Jetzt möchte Sie mir den Todesstoß geben.