18-07-2011, 08:58
Moin! Protokoll vom 03.04.2009 : Nicht der leiseste Hinweis auf irgendeinen § !!!
Nur : "Nach Erörterung schließen die Parteien folgenden Vergleich......"
(Die Regelung der Weihnachtsferien hat der Richter damals sogar "vergessen" fest zu halten.)
Den Antrag bei Gericht möchte ich stellen und das hat einen guten Grund.
Zum Sorgerecht :
@ibikus : Ich habe für meine Älteste das Sorgerecht und für meine Jüngste nicht. Dazu kam es leider nicht mehr......
Eine kurze Frage noch :"Sie (die Exe) schrieb vor einigen Wochen per SMS, als wir in unser Haus gezogen sind (12 km Entfernung) :
"Ich habe mich rechtlich erkundigt. Derjenige der den Umgang wünscht (!), muß die Kinder holen UND bringen."
Diesbezüglich würde ich ebenfalls gerne antworten! Vielleicht gibt es sogar ein Urteil?
Ein kleines Bonbon am Ende :
Im Protokoll findet sich seitens des Richters folgender Satz :"Es wird festgestellt, dass der Antragsteller gegenüber der Antragsgegnerin die Anrede "per Sie" verwendet."
Ich hatte seinerzeit die Antragsgegnerin gar nicht angesprochen, sondern deren Anwalt..... Oder sollte ich sagen: "He, Du Deine Mandantin, die liebe XXX....?"
Nur : "Nach Erörterung schließen die Parteien folgenden Vergleich......"
(Die Regelung der Weihnachtsferien hat der Richter damals sogar "vergessen" fest zu halten.)
Den Antrag bei Gericht möchte ich stellen und das hat einen guten Grund.
Zum Sorgerecht :
@ibikus : Ich habe für meine Älteste das Sorgerecht und für meine Jüngste nicht. Dazu kam es leider nicht mehr......
Eine kurze Frage noch :"Sie (die Exe) schrieb vor einigen Wochen per SMS, als wir in unser Haus gezogen sind (12 km Entfernung) :
"Ich habe mich rechtlich erkundigt. Derjenige der den Umgang wünscht (!), muß die Kinder holen UND bringen."
Diesbezüglich würde ich ebenfalls gerne antworten! Vielleicht gibt es sogar ein Urteil?
Ein kleines Bonbon am Ende :
Im Protokoll findet sich seitens des Richters folgender Satz :"Es wird festgestellt, dass der Antragsteller gegenüber der Antragsgegnerin die Anrede "per Sie" verwendet."
Ich hatte seinerzeit die Antragsgegnerin gar nicht angesprochen, sondern deren Anwalt..... Oder sollte ich sagen: "He, Du Deine Mandantin, die liebe XXX....?"