08-02-2012, 11:06
Moin Gemeinde,
nach langer Zeit der Rekonvaleszenz, und ewigem mitlesen hier im Forum, gibt es neue Nachrichten!!!
Ich habe heute mit der Feldpost ;-)) einen Strafbefehl bekommen zum §170.
Die STA beschuldigt sie im Zeitrahmen vom03.05.2009 bis 31.12.2009
sich der Gestzlichen Unterhaltspflicht entzogen zu haben.
Tralala, macht
60 Tagessätze a 15.-€ = 900 € plus Verfahrenskosten
Da sich die Kripo bei den Ermittlungen nur auf Akten bezieht die schon vom Insolvenzverwalter gesichtet und i.o. befunden wurden ,gehe ich jetzt zum Gegenangriff über.
Zitat aus Strafbefehl:
Sie waren im Tatzeitraum Leistungsfähig,da Sie ein (Gewerbe ) betrieben haben.
Dann folgt eine Auflistung von Zahlen die suggerieren sollen das ich genug verdient habe.
Die haben wie schon hier im Forum beschrieben sich keine Mühe
gemacht den tatsächlichen Taterfolg nachzuweisen,sondern alleine auf das Ermittlungsergebnis abgestellt,was extrem dürftig ist nach den Aussagen meines Anwaltes.
Bewiesen haben sie garnichts,ausser abzulesen .
Ich muss jetzt mal raus....frische Luft schnappen.
Um Antwort wird gebeten
Zum guten Schluss:
Allen hier im Forum natürlich ein gutes neues Jahr,und die Stärke den Krieg zu gewinnen.
Der Tote Hund
nach langer Zeit der Rekonvaleszenz, und ewigem mitlesen hier im Forum, gibt es neue Nachrichten!!!
Ich habe heute mit der Feldpost ;-)) einen Strafbefehl bekommen zum §170.
Die STA beschuldigt sie im Zeitrahmen vom03.05.2009 bis 31.12.2009
sich der Gestzlichen Unterhaltspflicht entzogen zu haben.
Tralala, macht
60 Tagessätze a 15.-€ = 900 € plus Verfahrenskosten
Da sich die Kripo bei den Ermittlungen nur auf Akten bezieht die schon vom Insolvenzverwalter gesichtet und i.o. befunden wurden ,gehe ich jetzt zum Gegenangriff über.
Zitat aus Strafbefehl:
Sie waren im Tatzeitraum Leistungsfähig,da Sie ein (Gewerbe ) betrieben haben.
Dann folgt eine Auflistung von Zahlen die suggerieren sollen das ich genug verdient habe.
Die haben wie schon hier im Forum beschrieben sich keine Mühe
gemacht den tatsächlichen Taterfolg nachzuweisen,sondern alleine auf das Ermittlungsergebnis abgestellt,was extrem dürftig ist nach den Aussagen meines Anwaltes.
Bewiesen haben sie garnichts,ausser abzulesen .
Ich muss jetzt mal raus....frische Luft schnappen.
Um Antwort wird gebeten
Zum guten Schluss:
Allen hier im Forum natürlich ein gutes neues Jahr,und die Stärke den Krieg zu gewinnen.
Der Tote Hund
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)