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Frankreich
#7
Zitat:Trotzdem kann man nicht einmal annähernd davon sprechen, beide Systeme würden schon irgendwie auf Ähnliches hinauslaufen. Genau das ist nicht der Fall. Das hat auch eine Bekannte von mir erfahren, die nach Frankreich geheiratet hat, zwei Kinder bekam und dann die Scheidung. Die dachte, sie könne ähnlich kassieren wie in Deutschland, war ein interessantes Erwachen für sie....

Beide Systeme laufen auf das gleiche hinaus, das allgemeine Weltbild das im jeweiligen Land gilt auch auf das Recht zu übertragen. Wenn Du den Mutter muss sich zuhause um Kinder kümmern und kann nicht arbeiten Gen auf französische Richter überträgst, dann bringen die gleiche Resultate wie Deutsche Richter, genau so wie umgekehrt. Das Recht ist eher zweitrangig, wichtiger ist, was der Gesellschaftliche Konsens ist, der ist in Frankreich nun einmal anders. Ansonsten bestätigt Dein obiges Beispiel eher was ich hier immer beobachte, franz. Richter schützen eher den Franzosen. Was dann aber auch den Vorteil hat, das Kinder oft nicht ins Ausland umgemeldet werden dürfen um die Rechte des franz. Elternteils zu wahren, aber auf keinen Fall aus dem Kindswohl heraus.

Das Problem in Frankreich ist, das alles hier nicht greifbar ist, was ein Vorteil, aber auch ein Nachteil sein kann. Ein Richter schreibt in seiner Urteilsbegründung, der Vater hat jeden Monat zum ersten XXX Euro an die Mutter zu überweisen. Wie er darauf kommt, was da rein fliesst etc. spielt hier keine Rolle. Er könnte warscheinlich auch schreiben, nachdem wir (es gibt bei Richtern immer noch den Plural) eine Münze warfen, wurde uns klar, die Mutter braucht ne Menge Knete, deshalb legen wir mal kurz fest, Papa zahlt 3000K Euro, obwohl er nur 2500K erwirbt.

Zum Ehegattenunterhalt:
Der Ehegattenunterhalt ist wärend einer Scheidung fälltig, hierbei gibt es null Kalkulation, nichts. Der Richter hat ne 1/2 Stunde, inklusive Aktenstudie, und bringt danach ein Ergebnis. Dieser ist wärend der gesamten Scheidung fälltig, zusätzlich kann dem Vater noch Grundkosten, wie die Rate für ein ihm gehörenden Apartment auferlegt werden (nicht eines aus der Zugewinngemeinschaft), in dem Mama mietfrei wohnt. Womit Papa dann manchmal nicht mal mehr 400 Euro bleiben um Miete, Essen, Metrokarte etc. zu zahlen.

Diese kann weitergeführt werden:
http://www.hincker-associes.com/fr/droit...ntre-epoux
En cas de divorce ou de séparation de corps, l'un des époux peut demander à l'autre conjoint le versement d'une pension alimentaire pour lui-même:
-pour la durée de la procédure, le devoir de secours étant maintenu jusqu'à ce que le jugement de divorce ou de séparation de corps devienne définitif;
-après le jugement en cas de séparation de corps par celui qui est dans le besoin, et ce même si le jugement a été prononcé à ses torts.
Hierbei handelt es sich um eine Trennung, ohne Geschieden zu werden...

Sonst gilt in der Regel, da gebe ich Dir Recht, die Prestation compensatoire, die man als Ratenzahlung sehen kann, wenn es denn eine ist. Mann kann auch eine Deutsche Unterhaltszahlung als Lebenslange Ratenzahlung sehen, ähnlich der Prestation compensatoire. Die diese Möglichkeit ebenfalls mit einbezieht.

Code Debil 271
hier steht
- leur situation respective en matière de pensions de retraite en ayant estimé, autant qu'il est possible, la diminution des droits à retraite qui aura pu être causée, pour l'époux créancier de la prestation compensatoire, par les circonstances visées au sixième alinéa.

ab 276 sieht man dann dass auch eine Leibrente und Mischformen möglich sind.
Der 276 Code Debil Abs 1
Zitat:La rente est indexée ; l'indice est déterminé comme en matière de pension alimentaire.

Le montant de la rente avant indexation est fixé de façon uniforme pour toute sa durée ou peut varier par périodes successives suivant l'évolution probable des ressources et des besoins.

Einige nennen das dann immer noch prestation compensatoire, ich nenne das Unterhalt. Gibt diesen tollen französischen Vorteil mal Deutschen Richtern in die Hände und gib uns die ach so bösen deutschen Paragraphen, einige denken sicherlich es ändert sich was, ich weiss, alles bleibt beim alten, auf beiden Seiten. Denn es geht nicht um Recht, es geht darum was irgendwelche Weltfremden Richter denken. Deshalb ist nicht wichtig das Recht zu ändern, sondern die Gesellschaft, was schwerer ist. Das Recht ist nur ein kleiner Bestandteil davon.

Wie gesagt, der Unterhalt nichtehelicher Mütter muss ich morgen nachsehen, da nicht so oft bei uns angewendet, wie auch die Rente, doch hier kann der Richter die Eltern genau so gut, wenn nicht sogar besser knebeln wie in Deutschland. Es ist nur nicht Gesellschaftlich anerkannt, da Frauen arbeiten gehen.

Apropos, Deine Bekannte muss sicherlich nicht nur auf das Geld verzichten, sonder lebt noch in einem Wechselmodell nehme ich an?
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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Nachrichten in diesem Thema
Frankreich - von 'c' - 18-06-2011, 22:17
RE: Frankreich - von PapaParis - 19-06-2011, 08:59
RE: Frankreich - von p__ - 19-06-2011, 10:44
RE: Frankreich - von PapaParis - 19-06-2011, 13:34
RE: Frankreich - von p__ - 19-06-2011, 14:02
RE: Frankreich - von p__ - 19-06-2011, 14:23
RE: Frankreich - von PapaParis - 19-06-2011, 23:54
RE: Frankreich - von p__ - 20-06-2011, 00:28
RE: Frankreich - von Dzombo - 20-06-2011, 08:30
RE: Frankreich - von p__ - 20-06-2011, 12:24
RE: Frankreich - von p__ - 10-02-2013, 23:21

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