29-08-2011, 08:24
(29-08-2011, 05:14)gleichgesinnter schrieb: Bei einem Strafverfahren muss einem die Schuld bewiesen und nicht irgendwelche Behauptungen zu einem Schuldspruch fuehren.Die Schuld muss Dir nicht bewiesen werden - die wird einfach indiziert, wenn keine Entschuldigungsgründe vorliegen; ebenso die Rechtswidrigkeit!
Das Komplizierte am 170 StGB ist sein Tatbestand, der in allen Einzelheiten vorliegen muss und der auch vom Vorsatz getragen sein muss.
Dem Angeklagten die objektive und subjektiveTatbestandserfüllung schlüssig nachzuweisen ist das Problem, worum es geht.
Und insofern hast Du vollkommen Recht: Das Kleinbeigeben oder Anerkennen sollte man grundsätzlich vermeiden.
Es ist Aufgabe des Gerichts, nachdem es die Hauptverhandlung eröffnet hat, die Voraussetzungen für eine Verurteilung zu schaffen.
Wir helfen ihm dabei natürlich nicht.
Denn unsere Aufgabe liegt im Gegenteil: wir arbeiten daran, das Gericht davon zu überzeugen, dass ein falscher Angeklagter vor ihm sitzt:
richtige Angeklagte wären bspw. die Denunzianten!