29-08-2011, 05:14
So Jungs,
da ich endlich mal bisschen Zeit habe, gebe ich auch meinen Senf zu den Thema ab.
Und hier muss ich folgendes zitieren von Johnny:
Das ist genau die richtige Strategie wobei Punkt 3 umgebaut werden muss und so lauten sollte:
3. Hat die StA wirklich keine Beweise, als Angeklagter muss ich auch keine Beweise (in diesem Fall Unterlagen) fuer meine Unschuld einreichen und Auskunft muss ich ebenfalls nicht geben.
Es ist mir gelinde gesagt Schleierhaft, warum es immer noch ueberwiegend Leute gibt, die denken, sie muessten bei dem 170er kleinbeigeben und "mitarbeiten" oder soagr ihr Schuld einstehen. AUF KEINEN FALL SOLLTE MAN DIES TUN!
Ich habe bis jetzt noch nicht ein einziges OLG gesehen, das die Verurteilung wegen dem 170er vom Amtsgericht bestaetigt hat. Bis jezt wurden alle Urteile bei den Revisionen beim OLG immer wieder aufgehoben.
Deswegen sollte man sich im Internet (oder hier) schon mal einige Urteile von den OLGs inkl. Aktenzeichen aufschreiben und dies in seiner eigenen Verhandlung einfliesen lassen oder im "schlusswort" des Angeklagten bekannt geben (auf Protokollierungspflicht hinweisen). Dann weiss der Richter wenigstens, das du als Angeklagter Bescheid weisst und dich nicht so leicht ins Bockshorn jagen lassen wirst und das kann er dann nicht mehr so einfach ignorieren.
Ansonsten ist die Strategie von Johnny genau richtig und davon von mir ein BRAVO. Das zelebriere ich schon lange und wer meine Beitraege gelesen hat, weiss, das ich schon lange vorher (Stellungnahme gegenueber der StA) geschossen habe und somit schon eine Verhandlung im Keim erstickt wurde.
Bei einem Strafverfahren muss einem die Schuld bewiesen und nicht irgendwelche Behauptungen zu einem Schuldspruch fuehren. Und wichtig ist auch, das man hoeflich, aber bestimmt und zielstrebig dem Richter und der StA klar macht, das man Bescheid weiss und auf keinen fall nachgeben wird.
gelichgesinnter
da ich endlich mal bisschen Zeit habe, gebe ich auch meinen Senf zu den Thema ab.
Und hier muss ich folgendes zitieren von Johnny:
Zitat:Ich merkte schon, dass dem Richter die Galle hochkam:
1. Redete ich die ganze Zeit höflich aber bestimmt auf Augenhöhe.
2. Lenkte ich das Gespräch aus der "Phantasiezone" heraus.
3. Hat die StA wirklich keine Beweise, alle Unterlagen habe ich ordnungsgemäß eingereicht und war durchweg auskunftsfreudig.
4. Weiß der Richter sehr wohl, dass bei dem gewünschten "kurzen Prozess" nichts anderes herauskommt, als dass das Urteil in den nächsten Instanzen zerfetzt werden wird.
Nur Mut und nichts gefallen lassen
Das ist genau die richtige Strategie wobei Punkt 3 umgebaut werden muss und so lauten sollte:
3. Hat die StA wirklich keine Beweise, als Angeklagter muss ich auch keine Beweise (in diesem Fall Unterlagen) fuer meine Unschuld einreichen und Auskunft muss ich ebenfalls nicht geben.
Es ist mir gelinde gesagt Schleierhaft, warum es immer noch ueberwiegend Leute gibt, die denken, sie muessten bei dem 170er kleinbeigeben und "mitarbeiten" oder soagr ihr Schuld einstehen. AUF KEINEN FALL SOLLTE MAN DIES TUN!
Ich habe bis jetzt noch nicht ein einziges OLG gesehen, das die Verurteilung wegen dem 170er vom Amtsgericht bestaetigt hat. Bis jezt wurden alle Urteile bei den Revisionen beim OLG immer wieder aufgehoben.
Deswegen sollte man sich im Internet (oder hier) schon mal einige Urteile von den OLGs inkl. Aktenzeichen aufschreiben und dies in seiner eigenen Verhandlung einfliesen lassen oder im "schlusswort" des Angeklagten bekannt geben (auf Protokollierungspflicht hinweisen). Dann weiss der Richter wenigstens, das du als Angeklagter Bescheid weisst und dich nicht so leicht ins Bockshorn jagen lassen wirst und das kann er dann nicht mehr so einfach ignorieren.
Ansonsten ist die Strategie von Johnny genau richtig und davon von mir ein BRAVO. Das zelebriere ich schon lange und wer meine Beitraege gelesen hat, weiss, das ich schon lange vorher (Stellungnahme gegenueber der StA) geschossen habe und somit schon eine Verhandlung im Keim erstickt wurde.
Bei einem Strafverfahren muss einem die Schuld bewiesen und nicht irgendwelche Behauptungen zu einem Schuldspruch fuehren. Und wichtig ist auch, das man hoeflich, aber bestimmt und zielstrebig dem Richter und der StA klar macht, das man Bescheid weiss und auf keinen fall nachgeben wird.
gelichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum