15-05-2011, 12:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-05-2011, 12:00 von gleichgesinnter.)
Ist völlig wurscht, ob er 1000,- Euro bezahlt hat oder nicht, es gilt in seinem Falle ab Verzugsetzung (Datum des Briefs an den KV). Alles was davor war ist irrelevant und kann nicht mehr eingeklagt werden.
Auch die Wortspielereien von @vorsichtiger ändern nichts daran, das ist alles Makulatur.
Brief aufsetzen und darauf hinweisen, das rückwirkend nichts verlangt werden kann, da sie nicht an der Geltendmachung des KU gehindert waren. MfG
gleichgesinnter
Auch die Wortspielereien von @vorsichtiger ändern nichts daran, das ist alles Makulatur.
Brief aufsetzen und darauf hinweisen, das rückwirkend nichts verlangt werden kann, da sie nicht an der Geltendmachung des KU gehindert waren. MfG
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum