15-05-2011, 07:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-05-2011, 07:26 von gleichgesinnter.)
Also, das geht so:
WENN er die Vaterschaft schon kurz nach der Geburt unterschrieben hat und das JA jetzt mit einer Nachforderung kommt, gilt ab Inverzugsetzung, also die Zeit davor ist er nichts schuldig.
WENN er aber die Vaterschaft bis zum eintreffen des Briefes mit der Forderung NICHT unterschrieben hatte, koennten das JA/KM die VORHERIGEN Betraege einfordern, also ab Geburt und somit rueckwirkend.
Jetzt die spannende Frage: Wann hat er die Vaterschaft anerkannt/unterschrieben???
"Fiktive" Titel gibt es nicht, Schmarrn, Bloedsinn, Quatsch, Bullshit...
gleichgesinnter
WENN er die Vaterschaft schon kurz nach der Geburt unterschrieben hat und das JA jetzt mit einer Nachforderung kommt, gilt ab Inverzugsetzung, also die Zeit davor ist er nichts schuldig.
WENN er aber die Vaterschaft bis zum eintreffen des Briefes mit der Forderung NICHT unterschrieben hatte, koennten das JA/KM die VORHERIGEN Betraege einfordern, also ab Geburt und somit rueckwirkend.
Jetzt die spannende Frage: Wann hat er die Vaterschaft anerkannt/unterschrieben???
"Fiktive" Titel gibt es nicht, Schmarrn, Bloedsinn, Quatsch, Bullshit...
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum