29-04-2011, 18:54
@FreiHerr...
Kleine Korrektur
Der pfändungsfreie Sockelbetrag beträgt 985,15€.
Der Sockelfreibetrag erhöht sich bei Kindergeldbezug, bzw. wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen.
Erhöhte Freibeträge bei Kindergeldbezug
•184€ - 1 Kind •368€ - 2 Kinder •558€ - 3 Kinder •773€ - 4 Kinder •988€ - 5 Kinder
Erhöhte Freibeträge bei Unterhaltsverpflichtungen
•370,76€ - 1 Unterhaltsverpflichtung •577,32€ - 2 Unterhaltsverpflichtungen •783,88€ - 3 Unterhaltsverpflichtungen •990,94€ - 4 Unterhaltsverpflichtungen •1197€ - 5 Unterhaltsverpflichtungen
Macht somit 985,15€ + 370,76€ = 1355,91€ und nicht 1200€. Die Lücke wäre somit erstmal nur 600€, was natürlich auch noch zuviel ist.
Kleine Korrektur
Der pfändungsfreie Sockelbetrag beträgt 985,15€.
Der Sockelfreibetrag erhöht sich bei Kindergeldbezug, bzw. wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen.
Erhöhte Freibeträge bei Kindergeldbezug
•184€ - 1 Kind •368€ - 2 Kinder •558€ - 3 Kinder •773€ - 4 Kinder •988€ - 5 Kinder
Erhöhte Freibeträge bei Unterhaltsverpflichtungen
•370,76€ - 1 Unterhaltsverpflichtung •577,32€ - 2 Unterhaltsverpflichtungen •783,88€ - 3 Unterhaltsverpflichtungen •990,94€ - 4 Unterhaltsverpflichtungen •1197€ - 5 Unterhaltsverpflichtungen
Macht somit 985,15€ + 370,76€ = 1355,91€ und nicht 1200€. Die Lücke wäre somit erstmal nur 600€, was natürlich auch noch zuviel ist.