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Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung?
#10
@FreiHerr...

Kleine Korrektur

Der pfändungsfreie Sockelbetrag beträgt 985,15€.

Der Sockelfreibetrag erhöht sich bei Kindergeldbezug, bzw. wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen.

Erhöhte Freibeträge bei Kindergeldbezug

•184€ - 1 Kind •368€ - 2 Kinder •558€ - 3 Kinder •773€ - 4 Kinder •988€ - 5 Kinder

Erhöhte Freibeträge bei Unterhaltsverpflichtungen

•370,76€ - 1 Unterhaltsverpflichtung •577,32€ - 2 Unterhaltsverpflichtungen •783,88€ - 3 Unterhaltsverpflichtungen •990,94€ - 4 Unterhaltsverpflichtungen •1197€ - 5 Unterhaltsverpflichtungen

Macht somit 985,15€ + 370,76€ = 1355,91€ und nicht 1200€. Die Lücke wäre somit erstmal nur 600€, was natürlich auch noch zuviel ist.


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Nachrichten in diesem Thema
RE: Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung? - von Dzombo - 29-04-2011, 18:54

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