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Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung?
#7
Na, die Untiefen des Vollstreckungsrechtes sind ein weites Feld ;-) Und aus dem was FreiHerr schrieb erschien mir klar, dass er sich mit der "Gehaltsüberweisung nach Abschöpfung durch Pfändung" beschäftigt.

Noch handelt es sich um keine Doppelpfändung - sondern um Freiherr´s Angst vor einer solchen, weil bereits (wie standardisiert üblich) nach Antrag genehmigt. In so einem PfÜb (Pfändungs- und Überweisungsbeschluß) kann die Pfändung an verschiedenen Orten z.B beim AG, bei Bank A, bei Bank B, der Rückzahlungsanspruch von Wohngenossenschaftsanteilen, der Auszahlungsansrpuch von Forderungen jeder Art bei Hinz&Kunz, das Mobiliar, das Bankschließfach, die Rente, sogar dein Kreditauszahlungsanspruch = z.B. Dispo usw. usf. bis hin zu "Taschenpfändung zu jeder Tages- und Nachtzeit" genehmigt werden.

Allerdings wird ein normaler Anwalt erst dann eine Kontopfändung (durch zusätzliche Zustellung des PfÜb durch einen Gerichtsvollzieher bei der Bank) veranlassen, wenn er mit der Gehaltspfändung nicht erfolgreich war. Da ein PfÜb drei Jahre wirkt, kann er leicht erkennen in welchen Raten durch z.B. die Gehaltspfändung seine Forderung erfüllt sein wird. Findet er das annehmbar, wird er nicht noch an anderen Orten losgehen. Andernfalls schon.
Vorallem erfordert jede Pfändung aber, dass eine Zustellung des PfÜb durch den GV erfolgt und das kostet Zeit. Solange der PfÜb also mit dem GV beim Arbeitgeber "unterwegs" ist, kann er nicht gleichzeitig bei der Bank vorliegen. Ein PfÜb wird meist nur einmal ausgestellt, nur bei sehr großen Forderungen werden mehrere PfÜbs für spezifische Orte und Forderungen ausgefertigt, was jeweils extra Kosten verursacht, die der Gläubiger häufig vorstrecken muss.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung? - von sorglos - 29-04-2011, 17:26

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