Ach sooo, Du meinstest mit der Inso DICH!? Nicht den Pudel.
Von Inso lese ich bei ihm nämlich nichts.
Das wäre auch mehr als fatal. Denn eine Restschuldbefreiung im Inso-Verfahren kann bis zuletzt verweigert werden, wenn in der gleichen Sache neue Rückstände entstanden sind.
Inso zum Unterhalt macht mE nur Sinn, wenn die Rückstände gewaltig sind, die laufenden Forderungen sicher bedient werden können oder nicht mehr bestehen, wenn also das nach SGB bereinigte Einkommen zuverlässig größer tituliertem KU ist bzw. Kind keinen Anspruch mehr darauf hat
Von Inso lese ich bei ihm nämlich nichts.
Das wäre auch mehr als fatal. Denn eine Restschuldbefreiung im Inso-Verfahren kann bis zuletzt verweigert werden, wenn in der gleichen Sache neue Rückstände entstanden sind.
Inso zum Unterhalt macht mE nur Sinn, wenn die Rückstände gewaltig sind, die laufenden Forderungen sicher bedient werden können oder nicht mehr bestehen, wenn also das nach SGB bereinigte Einkommen zuverlässig größer tituliertem KU ist bzw. Kind keinen Anspruch mehr darauf hat