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Mindestunterhalt
#34
@Profiler....

Wo das steht? Na in den Akten, wo sonst. Ohne abzuschweifen, habe ja im Trea Wahrheit oder Lüge bereits was zu gesagt.

Ich musste 2006 in Privatinsolvenz gehen. Zu der Zeit kam auch mein Sohn zur Welt. Privatinsolvenz heißt "nicht zahlungsfähig". Ergo war mir VKH (damals PKH) ohne Ratenzahlung zu genehmigen, als ich mich den regelmäßigen Anträgen der KM erwehren musste. Das sah das FamG allerdings anders. Das FamG berief sich bis zuletzt darauf, dass ich ja keinen Unterhalt zahlen würde, ergo ich Geld zur Verfügung hätte, um Raten zu zahlen. Sieben Verfahren vor dem FamG und Raten zwischen 40-200€. Alle Verfahren logo von der KM angeschoben. Die zahlt keine Raten, ich zu allen Verfahren. Und immer in Widerspruch, aber komplette Ablehnung erfahren. Da in Widerspruch, vorab keine Ratenzahlungen bedient. Ergo Veranlassung Pfändung durch die Landesjustizkasse gegen mich. Durch die Insolvenz geht jeden Monant ein halber Tausender weg zum Verwalter. Die Pfändungen der Kasse entsprechen in etwa der gleichen Höhe. Mir zur Verfügung steht ein Hunderter weniger als der Selbstbehalt. Davon Miete, KU und Versicherung weg. Bedeutet unterm Strich regelmäßig um die 40 €. Da ich mir das P-Konto habe einrichten lassen müssen, um zu überleben, musste ich zur Verbraucherschutzzentrale wegen der Bescheinigung, sprich, Bescheinigung über Selbstbehalt plus erhöhter Betrag Unterhalt Kind. Bekam vor drei Tagen die Abrechnung der Verbraucherzentrale proforma zugestellt. Drauf steht, Abrechnung wegen Bedürftigkeit genehmigt. Die Verbraucherzentrale rechnet über die Stadt ab. Am gleichen Tag kam die Rücknahme der angedrohten Geldbuße durch das Jobcenter wegen angeblicher Nichteinreichung meiner Unterlagen zum Zwecke der Prüfung meiner Leistungsfähigkeit in Sachen KU. Drauf steht. Nach Prüfung wird bestätigt, dass sie bereits weit unter dem Selbstbehalt liegen. Wir sehen daher von der weiteren Verfolgung der Sache ab und ziehen die Bußgeldandrohung zurück. Bußgeldandrohung die Zweite.

Meine Widersprüche beim FamG in Sachen VKH wurden wie gesagt regelmäßig abgebügelt und keine weitere Genehmigung von VKH. Umgekehrt zwang mich das FamG in sogenannte Vorverfahren des Jobcenter gegen mich wegen Forderung BU für die KM. Da herrscht ja seit 01.09.09 Anwaltszwang. Ich musste mir also einen Anwalt suchen, wo doch das Kostenrisiko für mich klar war. Suche ich mir keinen Anwalt, Versäumnissurteil plus verlieren im eigentlichen Verfahren. Das Vorverfahren bezieht sich auf wie gesagt Restzeit BU für die KM. Die verschwand fünf Monate vor dem 3. Geburtstag unseres Kindes mit diesem im Frauenhaus. Dagegen ging ich an mit Verwirkung. Wurde vom FamG abgebügelt, schließlich darf sich Elternstreit nicht auf das "gemeinsame" Kind auswirken, sprich, dieser Streit ist nicht auf dem Rücken des Kindes auszutragen. Mittlerweiel verschiebt der FamRi die Beschlussentscheidung. Dem wurden Erkenntnisse seitens des Jobcenter zugetragen. Dort wird gegen die KM wegen Leistungsbetrug ermittelt. Es geht um drei Jahre. Hab das bereits mal erwähnt.

Ehrlich. Ich bin ja so froh, dass die KM allein dazu in der Lage ist, für unser gemeinsames Kind zu sorgen. Miete vom Amt, Wohngeld über die Kinder. Die Wohnung neu eingerichtet auf Kosten der Steuerzahler. Und locker flockisch mittels jeweils einem aktuellen Bewilligungsbescheid Alg 2 gehts weiter und weiter und weiter.

Fazit. Ich habe dem FamRi zu verstehen gegeben, dass er nicht erichtig tickt und schon gar nicht richtig rechnen kann. Weiter habe ich mit dem jedwede weitere Besprechung in Sachen dümmliche Anträge der KM abgelehnt. Dazu habe ich dem Richter ins Gesicht gesagt, dass ich ihn ebenfalls gewählt habe und er endlich vernünftige Beschlüsse erlassen soll und sich hier nicht ständig huldvoll der Frauenseite widmet, was ihm logo meinerseits eine Befangeneheitsantrag einbrachte, zu dem er sich wahrscheinlich auf der Toilette selbst für nicht befangen erklärte. Auch habe ich dem JA-Mitarbeiter ins Gesicht gesagt, dass ich es nicht fair finde, mit der KM Kaffee trinken zu gehen, mit der in meinem Beisein Du zu reden und mich nach den Gesprächen jeweils beim FamG als angeblich nicht erziehungsfähig darstellte, mir aber anders herum gleichzeitig fürsorgliche Väterschaft anheimte. Letztendlich habe ich dem FamG mitgeteilt, mir wenigstens eine arbeitsfähige Verfahrensbeiständlerin zum Schnüffeln ins Haus zu schicken und keine Frau im 8. Monat schwanger, zu der ich hier in Anwesenheit meines Sohnes den Rettungswagen anklingeln musste, weil die hier bei mir fast niedergekommen wäre. Und mein Sohn daheim bei Muddi erzählte, Papa seine Freundin bekommt ein Baby.

Naja. Ich habe noch Beschwerde an die Bundesagentur für Arbeit gerichtet und eine Anzeige gegen die Sachbearbeiterin dort in Sachen Leistungsberechnung der KM angekündigt, was die Presse wohl anziehen wird, weil drei Jahre langer amtlich geduldeter Sozialleistungsbetrug kommt in der Öffentlichkeit gegenwärtig mitnichten gut an. Es erübrigt sich, zu erwähnen, dass seitens meines Arbeitgebers immer mal nett gemeinte Botschaften daherkommen, doch bittschön still zu halten im Interesse meines beruflichen Fortkommens. Ich und beruflich fortkommen? Das ist erledigt.

Leider konnte ich meinen Sohn nicht mal mehr ohne unabhängige Zeugen bei der KM abholen. Kaum abgeholt, die ran ans Telefon und der Anwältin mitgeteilt, ich würde sie bedrohen. Folge war. Ich sei vor der Anhörung durch Gerichtsbedienste körperlich nach gefährlichen Gegenständen zu untersuchen, da bei mir auf Grund der psychisch äußerst angespannten Situation mit Gewaltausbrüchen zu rechnen sei. Ich könnte in fast 1600 Seiten Aktenpapier dutzende solcher völlig absurden Mitteilungen der KM darlegen. Aber das spare ich mir.

Kurzum. Ich bin halt ein Beamter, der nicht duckt, muckt und arschkriecht, der nicht auf dumme Provokationen falsch reagiert, der immer wieder aufsteht und der sich nicht erpressen lässt und schon gar nicht von der KM auf Kosten des Lebens u. a. auch meines Sohnes. Meinem Sohn würde ich Millionen geben, so ich sie den hätte.

Vor wenigen Wochen unterbreitete ich der Mutter meines Sohnes ein Angebot. Es hatte was mit meiner Vision in Sachen Frieden schließen im Interesse unseres Kindes zu tun. Und auch mit Zukunft.

Meine Vision

Das aAB für unser Kind geht an mich. Die gemeinsame Sorge für unser Kind erklären wir erneut. Ich erhalte das Kindergeld. Dieses plus mindestens den Mindestunterhalt erhält die KM cash von mir. Nix da mehr mit Anrechnung KU beim Jobcenter. Und die KM geht jobben, einfach so und spontan. Damit ist sie raus aus Hartz4 und ihre Kinder ebenso. Denen will sie ja nix Böses.

Für allle Kritiker. Das ginge sehr wohl so zu regeln und wäre sogar hochökonomisch, denn auch in Sachen Gesundheitsversorgung ging es unserem Kind bedeutend besser und mal ehrlich, wenn mich das Volk schon bezahlt, dann wäre diese Vision die Rückmeldung.

Mein Sohn wäre zwar bei mir angemeldet, würde aber exorbitant günstig für die KM fast dauerhaft bei ihr Leben, denn im Gegensatz zu der war es nie meine Absicht, sie als Elternteil zu entsorgen. Oder will mir jemand vorschreiben, wann und wie oft mein Sohn Umgang mit seiner Mutter oder deren Verwandten, Freunden und Bekannten haben darf? Oberste Voraussetzung für die Vision ist aber, dass die KM arbeiten geht, sprich, sich durch aus eigener Kraft heraus ernährt.

Aber ansonsten gehe ich gerade aus und biege irgendwann nach links oder rechts ab, zahle aber trotz allem Ärger und Frust KU weiter wie bisher.

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Mindestunterhalt - von Nappo - 22-04-2011, 15:06
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