24-04-2011, 11:17
@Profiler...
Beruhige dich am Ostersonntag. Ich bin sicher, dass @Pudel klar ist, was Du meintest. Und auch ich habe gut verstanden. Unabhängig von der Strafsache muss er sich und sein Kind sozial absichern. Und wie mir erscheint, geht das ohne Antrag von ihm beim Amt nicht. Er hat da keine Wahl. Tut er sich diesbezüglich nicht kümmern, fällt ihm das mit Sicherheit beim Strafgericht später auf die Füsse. Das würde jedem so gehen. Also sollte er da schnellstens die Dinge beim Amt ankurbeln. Und im Interesse auch seines Kindes hat er da wohl auch die Pflicht dazu.
Aber egal. Jedenfalls gibt es keinen Grund, dass wir Außenstehenden uns deswegen hier angiften. Lassen wir doch bittschön unsere gegenseitigen Aversionen beiseite. Was nützt uns das?
Mal zum nachdenken
KM stellt Antrag auf Alg 2 und erhält Zahlungen für sich und das Kind. Für das Kind besteht ein KU-Titel. Durch die Antragstellung der KM geht die Unterhaltsforderung kraft Gesetz auf das Amt über, sprich, Neugläubiger zum KU-Titel ist das Amt. Dennoch läßt die KM den KV zum Unterhalt für das Kind gerichtlich pfänden. Und sie zeigt ihn mit Wissen und Wollen des Amtes dann gar noch an wegen § 170 StGB. Zeitgleich fordert das Amt weiter wie bisher vom KV Unterhalt für das Kind und BU für die KM. Das Ganze endet beim Strafgericht im Fiasko. Der KV wird vollumfänglich freigesprochen.
Frage
Wie möge sich der Kindsvater jetzt nach dem Freispruch verhalten?
Beruhige dich am Ostersonntag. Ich bin sicher, dass @Pudel klar ist, was Du meintest. Und auch ich habe gut verstanden. Unabhängig von der Strafsache muss er sich und sein Kind sozial absichern. Und wie mir erscheint, geht das ohne Antrag von ihm beim Amt nicht. Er hat da keine Wahl. Tut er sich diesbezüglich nicht kümmern, fällt ihm das mit Sicherheit beim Strafgericht später auf die Füsse. Das würde jedem so gehen. Also sollte er da schnellstens die Dinge beim Amt ankurbeln. Und im Interesse auch seines Kindes hat er da wohl auch die Pflicht dazu.
Aber egal. Jedenfalls gibt es keinen Grund, dass wir Außenstehenden uns deswegen hier angiften. Lassen wir doch bittschön unsere gegenseitigen Aversionen beiseite. Was nützt uns das?
Mal zum nachdenken
KM stellt Antrag auf Alg 2 und erhält Zahlungen für sich und das Kind. Für das Kind besteht ein KU-Titel. Durch die Antragstellung der KM geht die Unterhaltsforderung kraft Gesetz auf das Amt über, sprich, Neugläubiger zum KU-Titel ist das Amt. Dennoch läßt die KM den KV zum Unterhalt für das Kind gerichtlich pfänden. Und sie zeigt ihn mit Wissen und Wollen des Amtes dann gar noch an wegen § 170 StGB. Zeitgleich fordert das Amt weiter wie bisher vom KV Unterhalt für das Kind und BU für die KM. Das Ganze endet beim Strafgericht im Fiasko. Der KV wird vollumfänglich freigesprochen.
Frage
Wie möge sich der Kindsvater jetzt nach dem Freispruch verhalten?