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ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln
#42
(15-03-2011, 11:13)Camper1955 schrieb: Intensive Bewerbungsbemühungen nachzuweisen setzt auch voraus, dass man auch eine Rückantwort bekommt, und dass finanzell in die Lage gebracht wird, sich überhaupt intensiv zu bewerben.

Du hast nicht viele solcher Verfahren erlebt, oder? Das interessiert doch keinen Richter. Er wird irgendwas anderes aus dem Hut ziehen: "Wenn ihnen wie behauptet das Geld für Bewerbungen ausgegangen ist, hätten sie sich wenigstens weiter über die Jobbörse der Arbeitsagentur bewerben können, das geht kostenlos. Keine schriftlichen Bewerbungen schicken zu können heisst nicht, dass sie ihre Bewerbungsbemühungen einstellen dürfen".

Und so geht das Pingpongspiel weiter. Allem, was der Antragsteller anbringt lässt sich eine Unterlassung überstülpen. Sagst du A, sagt er "warum nicht B oder A plus"? Einmal sinds geografisch zu enge Bewerbungen, ein andermal sind es zu wenig Berufsfelder oder oder oder.

Das ist ein Spiel, ein Irrgarten mit mehreren Wegen der immer den gleichen Ausgang hat. Und fürs durchgehen bezahlst du die Figuren auch noch.
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RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von p__ - 15-03-2011, 11:24
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:29
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:47

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