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ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln
#34
(15-03-2011, 04:10)Camper1955 schrieb: Dein notwendiger Selbstbehalt fällt dann aber auf 770,00 €.
Hatte bereits in Vergangenheit über 900 EUR ALG 1. Dann kam ein Schrieb vom Arbeitsamt, das der Abzweigungsantrag vom Jugendamt abgelehnt worden ist.

Nen Haufen §§§...

Ohne das ich noch höhere Titel zu damaliger Zeit bedienen musste. Kann sich das einer erkären?

Auch wenn man Arbeitslos ist hat man berufsbedingte Bewerbungkosten die nicht im vollem Umfang erstattet werden. Wie verhält sich dort das Unterhaltsverknechtungsgesetz?

Handelte es sich damals nur um Unterhaltsrückstände aus Unterhaltsvorschuss oder waren es verzweifelte Ansätze von meiner Ex. dem deutschen Gesetz genüge zu tun?

Gruß
(15-03-2011, 04:10)Camper1955 schrieb: @Der Fragesteller

Mit 2100,00 € Nettoeinkommen fällst Du ja auch nicht so tief, um den Titel nicht mehr bedienen zu können.

Ich rechne mal die 67 % von 2100,00 € aus. Die Werbungskosten fallen ja dann weg.

Das sind dann 1407,00 €, wenn ich richtig rechne. - titulierter Betrag von 225,00 € verbleiben immer noch 1182,00 €

Dein notwendiger Selbstbehalt fällt dann aber auf 770,00 €. Sind also noch 412,00 € Luft, um den Umgang wahrzunehmen.

lg

Camper

Wie verhält es sich wenn ich bundesweit Vorstellungsgespräche hab. Kündige mich natürlich fürn Appel und nen Ei bei Interessenten an, bis das Arbeitsamt an die möglichen Kapazitäten gestoßen ist, von der Erstattung der Werbungskosten?

Durch das Unterhaltsgesetz lässt sich doch locker (20-30 Bewerbungen / Monat) dieser Satz sprengen! Oder nicht? Oder ist der Rest dazu gezwungener guter Wille? Big Grin

Dies ergibt für mich die finale Frage: kann ich Unterhaltstitel freiwillig ignorieren, ohne Gehaltsnachweise nachlegen zu müssen, da ich erst vor 10-12 Monaten alles vorgezeigt habe? Bleiben mir jetzt also noch 12-14 Monate bis ich wieder ein Jahr nachweisen muss?

Und eigentlich können die aus ALG1 soweit pfänden wir die gültigen Titel herhalten. Juckt mich nich die Bohne ^^. Gehts drüber hau ich auf die dreckigen Pfoten... . Big Grin

Der Treuhänder (Inso / Altschulden) kann eh erst bei über 1780 EUR u-pflichtige 3 Kindesunterhalt Altlasten zugreifen oder?

Gruß

P.S meine ANWÄLTIN hat gute Vorarbeit geleistet ^^
TIPP: Das Amt zahlt 0.30 Cent/km hin und zurück *rofl*
http://www.youtube.com/watch?v=jGxd1wxA5aY
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RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von DerFragensteller - 15-03-2011, 04:27
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:29
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:47

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