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ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln
#4
(14-03-2011, 20:10)DerFragensteller schrieb: Wirkt ein Unterhaltstitel uneingeschränkt für ALG1 Pfändung?

Ja.

(14-03-2011, 20:10)DerFragensteller schrieb: Ist eine Pfändung nur möglich mit einem Abzweigungsantrag? (Der normalerweise vom AA abgelehnt wird)

Nein. Wenn ein Abzweigantrag nichts bringt, pfänden sie halt dein Konto.

Bei Arbeitslosigkeit von einem unbezahlbaren Unterhaltstitel runterzukommen, ist schwer bis unmöglich. Es gilt die alte Wahrheit von den Anforderungen des Unterhaltsrechts, denen man früher oder später unmöglich entsprechen kann. Also sollte man sich von Anfang an auf Pfändungen, Eidesstattliche Versicherung und Schulden vorbereiten.

Wenn die Ex einer Herabsetzung nicht zustimmt, musst du klagen. Da sitzt dann der Beamtenrichter im Robenzwirn, zwei Anwälte und eine Gerichtsverwaltung, tragen dir mit mahnender Stimme deine unerfüllbaren Pflichten vor und wenn du abgefertigt und draussen bist, lachen sie sich eins und kassieren für das unwürdige Schauspiel auch noch ab.

Du kannst es freilich versuchen, aber verlass dich ja nicht drauf, sondern bereits dich parallel auf Pfändungen vor.
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RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von p__ - 14-03-2011, 21:05
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:29
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:47

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