03-03-2011, 18:18
(03-03-2011, 18:13)karlma schrieb:Zitat:§ 2325
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen
...
(3) Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.
Gefunden. Danke!
Dazu würde mich auch folgendes interessieren:
Meine Frau und ich haben getrennte Konten.
Keiner hat beim Anderen eine Vollmacht.
Zählt das dann auch als unser gemeinsames Vermögen ?
Weil wir verheiratet sind ?
Mal angenommen ich sterbe morgen.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !