03-03-2011, 17:25
(03-03-2011, 17:02)Terbeck schrieb: Was ist denn eigentlich mit dem sog. Pflicht-Erbteil, dass dem Sohn spätestens dann zusteht, wenn Immobilien veärußert werden.
Pflichtteil ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil. Das kommt zum Tragen, wenn in einem Testament soviel an andere vermacht wird, dass der Erbe noch nicht einmal die Hälfte von seinem gesetzlichen Erbteil erhält. Dann hat er Anspruch auf sein Pflichtteil. Auch dann, wenn er enterbt ist. Um jemanden ganz vom Erbe auszuschließen, muss er schon Straftaten gegen den Verstorbenen begangen haben.
Erbe ist auch nur das Eigentum, das der Verstorbene im Moment seines Todes hinterlässt.
Alles, was vorher als "Erbteile" an Angehörige verteilt wird, sind Schenkungen. Hat mit Erbe nur emotional zu tun.
Manchmal nutzen Erben eine Immobilie als "Vorerben". Wenn sie die dann versilbern, müssen sie Nacherben auszahlen. Auch da kann mal ein Pflichtteilsanspruch benannt werden. Aber auch dann geht es um das Eigentum im Todesfall. Nicht um Häuser, die zu Lebzeiten verschenkt oder "vermacht" werden.