03-03-2011, 17:02
Was ist denn eigentlich mit dem sog. Pflicht-Erbteil, dass dem Sohn spätestens dann zusteht, wenn Immobilien veärußert werden.
Was ist denn da beim Notar ge- und unterschrieben worden?
Und für den Fall der Fälle muss der älteste Sohn ggf. auch nachweisen, wie er das neu erbaute MFH finanziert hat. Spätestens dann wird sich herausstrellen, dass oder ob Schenkungen vorgenommen wurden.
Allerdings würde ich schnellstens einen Anwalt aufsuchen, der sich um den Pflichtteil aus dem Erbe kümmert.
Man sollte Nichts verschenken, bevor man ggf. einen längeren Auslandsaufenthalt in Betracht zieht.
Und wenn man dann zurückkehrt, kann man ja ggf. von einem ausl. Konto ein Zubrot hierherholen.
Was ist denn da beim Notar ge- und unterschrieben worden?
Und für den Fall der Fälle muss der älteste Sohn ggf. auch nachweisen, wie er das neu erbaute MFH finanziert hat. Spätestens dann wird sich herausstrellen, dass oder ob Schenkungen vorgenommen wurden.
Allerdings würde ich schnellstens einen Anwalt aufsuchen, der sich um den Pflichtteil aus dem Erbe kümmert.
Man sollte Nichts verschenken, bevor man ggf. einen längeren Auslandsaufenthalt in Betracht zieht.
Und wenn man dann zurückkehrt, kann man ja ggf. von einem ausl. Konto ein Zubrot hierherholen.