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Gemeinsames Spargeld?
#2
Erst einmal gehört Geld auf einem Konto dem Kontoinhaber. Dafür unterschreibst du auch bei der Kontoeröffnung, nämlich dass du in eigenem und nicht in fremdem Namen handelst. Das Geld fliesst aber in den Zugewinnausgleich ein, sie partizipiert sowieso daran.

Alles andere muss bewiesen werden. Wenn sie zum Beispiel von ihren Eltern 5000 EUR erhalten hat und das mittels Bankbeleg (z.B. Auszahlung/Überweisung vom Elternkonto über 5000 EUR) nachweisen kann, zwei Tage später eine Einzahlung/Überweisung über 5000 EUR stattfindet, dann kann darüber diskutiert werden.

Im Allgemeinen sind solche Folgerungen aber als blosse Störmanöver zu werden und haben keine Folgen. Wohlfeile Worte ohne Gewicht.
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Gemeinsames Spargeld? - von Panto - 01-03-2011, 15:01
RE: Gemeinsames Spargeld? - von p__ - 01-03-2011, 15:07
RE: Gemeinsames Spargeld? - von neuleben - 01-03-2011, 15:14
RE: Gemeinsames Spargeld? - von vorsichtiger - 01-03-2011, 17:14
RE: Gemeinsames Spargeld? - von Panto - 01-03-2011, 19:33
RE: Gemeinsames Spargeld? - von p__ - 01-03-2011, 19:55
RE: Gemeinsames Spargeld? - von neuleben - 02-03-2011, 07:06

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