01-03-2011, 21:25
(01-03-2011, 20:37)Profiler schrieb: Ich bin auch der Auffassung, daß bei Trennung grundsätzlich der Elternteil die Folgen für sein Entfernen aus dem Eltern- und Familienverband zu tragen hat; streng nach dem Verursacherprinzip!
Die Rechtslage gibt das her, denn die Familien stehen unter dem Schutz des GG und der EMRK, auch die nach Trennung entstehenden Teil-Familien ohne Einschränkungen. Der Staat ist zu Schutz UND Gewährleistung verpflichtet.
Das würde voraussichtlich zu intensiverem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes oder der Frauenhäuser führen. Danach gilt in der Regel der Verursacher als identifiziert.