15-02-2011, 22:22
Hallo @blue!
Meines Wissens kannst Du ihr als Zwischenschritt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abverlangen.
Das hat den Vorteil, dass Du nachweisen kannst, dass Du nicht gleich mit Kanonen schiesst sondern es wenistens außergerichtlich versucht hast.
Die Gefahr liegt darin, dass bei allem, was folgt wieder ein Grund gegeben ist, Euch ein hochstrittiges Verhältnis vorzuhalten und Du es eben auch betreibst. Deswegen wäre ich mit Strafverfahren zurückhaltend. Willst Du, dass sie damit aufhört oder dass sie dafür bestraft wird?
Mißbrauchsvorwürfe würde ich auch nicht stehen lassen.
Meines Wissens kannst Du ihr als Zwischenschritt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abverlangen.
Das hat den Vorteil, dass Du nachweisen kannst, dass Du nicht gleich mit Kanonen schiesst sondern es wenistens außergerichtlich versucht hast.
Die Gefahr liegt darin, dass bei allem, was folgt wieder ein Grund gegeben ist, Euch ein hochstrittiges Verhältnis vorzuhalten und Du es eben auch betreibst. Deswegen wäre ich mit Strafverfahren zurückhaltend. Willst Du, dass sie damit aufhört oder dass sie dafür bestraft wird?
Mißbrauchsvorwürfe würde ich auch nicht stehen lassen.