17-11-2008, 02:05
Zur Frage der doppelten Verurteilung nach P170:
Wer zweimal ein Bank überfällt, handelt zweimal unabhängig voneinander und mit Vorsatz. Das ist bei Unterhaltsleistungen anders - die sind ggf. voneinander abhängig. Dann wird man höchstens einmal verurteilt, weil man eben für eine Tat nur einmal bestraft werden darf.
Dass es nur vergleichsweise selten zu einer Verurteilung kommt, liegt daran, dass der Vorsatz nachgewiesen werden muss. Ausserdem, was in Germanistan ebenfalls schwer wiegt, wird damit aus einem Leistungserbringer endgültig ein Leistungsbezieher gemacht - mit Brief und Siegel. Dass wissen die Richter, deren Einkommen von den Steuergeldern bezahlt wird.
Wer zweimal ein Bank überfällt, handelt zweimal unabhängig voneinander und mit Vorsatz. Das ist bei Unterhaltsleistungen anders - die sind ggf. voneinander abhängig. Dann wird man höchstens einmal verurteilt, weil man eben für eine Tat nur einmal bestraft werden darf.
Dass es nur vergleichsweise selten zu einer Verurteilung kommt, liegt daran, dass der Vorsatz nachgewiesen werden muss. Ausserdem, was in Germanistan ebenfalls schwer wiegt, wird damit aus einem Leistungserbringer endgültig ein Leistungsbezieher gemacht - mit Brief und Siegel. Dass wissen die Richter, deren Einkommen von den Steuergeldern bezahlt wird.
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