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Schulden wegen Unterhalt
#2
Unterhaltsschulden oder Schulden wegen eines verlorenen Gerichtsverfahrens (Stichwort: Grundsatz der Doppelverwertung im Unterhaltsrecht) können nicht angerechnet werden. Bei den anderen Sachen entscheidet wie immer das Gericht so, wie es beliebt.
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Nachrichten in diesem Thema
Schulden wegen Unterhalt - von Shalom Aleichem - 21-01-2011, 19:05
RE: Schulden wegen Unterhalt - von blue - 21-01-2011, 19:11
RE: Schulden wegen Unterhalt - von Shalom Aleichem - 21-01-2011, 19:12

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