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Scheidung, Verletzung des Briefgeheimnisses
#3
Kenne keine Ex, die deswegen verurteilt wurde. Da gibt es zu viele Filter. Kein hinreichender Tatverdacht, Geringfügigkeit, kein öffentliches Interesse... und selbst wenn sie vernommen werden sollte, wird die Ex irgendwas behaupten. Das Kind hätte sowieso alle Briefe aufgerissen, er wäre an "Familie" adressiert gewesen oder sonstwas.

Umzug ins Ausland: Hast du gemeinsames Sorgerecht?
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Scheidung, Verletzung des Briefgeheimnisses - von Dzombo - 19-01-2011, 06:08
RE: Scheidung, Verletzung des Briefgeheimnisses - von p__ - 19-01-2011, 09:05
RE: Scheidung, Verletzung des Briefgeheimnisses - von Dzombo - 19-01-2011, 12:08

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