05-01-2011, 18:20
@Jo-hn...
Ich wollte Dich um nichts in der Welt wuschig machen. Aber ich habe die Sache mit der Arge bereits durch und im Übrigen gewonnen.
Die Arge will deine Einkommensnachweise auch nicht zwingend für den Kindesunterhalt, sondern vielmehr wegen Betreuungsunterhalt für die Mutter deines Kindes. Da kannst Du eine Wette drauf aufschliessen.
Du kannst nichts falsch machen, wenn Du mit der KM zusammen zum Jugendamt gehst und signalisiert, ihr regelt die Dinge im Interesse eures Kindes gemeinsam.
Die Frage vom Amt in Bezug auf einen bereits bestehenden Titel erübrigt sich, weil noch keiner besteht. Grund der Frage vom Amt war aber der, dass das Amt Kraft Gesetz "Neugläubiger" solcher Unterhaltstitel für Kinder wird, also automatisch ab genau dem Tag, an dem dort enstsprechend Antrag auf Sozialleistungen gestellt wird.
Auch wenn viel einprasselt. Du sollst einfach nur erfahren, was auf Dich alles zukommen kann.
Ich wollte Dich um nichts in der Welt wuschig machen. Aber ich habe die Sache mit der Arge bereits durch und im Übrigen gewonnen.
Die Arge will deine Einkommensnachweise auch nicht zwingend für den Kindesunterhalt, sondern vielmehr wegen Betreuungsunterhalt für die Mutter deines Kindes. Da kannst Du eine Wette drauf aufschliessen.
Du kannst nichts falsch machen, wenn Du mit der KM zusammen zum Jugendamt gehst und signalisiert, ihr regelt die Dinge im Interesse eures Kindes gemeinsam.
Die Frage vom Amt in Bezug auf einen bereits bestehenden Titel erübrigt sich, weil noch keiner besteht. Grund der Frage vom Amt war aber der, dass das Amt Kraft Gesetz "Neugläubiger" solcher Unterhaltstitel für Kinder wird, also automatisch ab genau dem Tag, an dem dort enstsprechend Antrag auf Sozialleistungen gestellt wird.
Auch wenn viel einprasselt. Du sollst einfach nur erfahren, was auf Dich alles zukommen kann.