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Anwaltsschreiben: Forderung von VA, Unterhaltszahlung, etc. ...
#8
Willkommen im Forum!

Wie die anderen schon geschrieben haben, ist ein gerichtlicher Vaterschaftstest sehr teuer. Den musst du allein zahlen, wenn sich herausstellt dass du der Vater bist. Viel besser wäre es, sich mit der Mutter zu treffen und einen ganz normalen preiswerten Vaterschaftstest zu machen. Dann wissen alle Bescheid, das Ergebnis ist dasselbe: Du erkennst die Vaterschaft an, wenn du es bist, andernfalls nicht.

Leider, leider, hat die Ex bereits ein Mietmaul eingeschaltet und das hat nur ein Interesse: Geld verdienen. Am gerichtlichen Test verdient es mit, am privaten nicht. Ebenso an anderen zu klärenden Punkten. Den Rest kannst du dir denken....

Unter allen Umständen solltest du deshalb versuchen, direkt mit der Ex zu kommunizieren. Wäre ein Anfang über Dritte zu machen, gemeinsame Bekannte, Verwandte? Weisst du, wieso die Ex so radikal reagiert hat? War es eine von den kranken Figuren, die von vornherein einfach ein Kind wollen, ohne Vater? Was war das für eine Beziehung, in welchem Umfeld lebt die Ex?

Einen eigenen Anwalt brauchst du erst, wenn Unterhalt strittig bleibt und vor Gericht geht. Da wird noch einiges auf dich zukommen und das 25 Jahren lang. Falls du Gespartes hast oder sonstige Werte, wird es höchste Zeit, das in Sicherheit zu bringen. Betreuungsunterhalt wird sie sicherlich auch noch verlangen und da werden dir die Augen übergehen, wie hoch der ist - Mindestsatz 770 EUR, nach oben offen.
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RE: Anwaltsschreiben: Forderung von VA, Unterhaltszahlung, etc. ... - von p__ - 17-12-2010, 10:39

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