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Anwaltsschreiben: Forderung von VA, Unterhaltszahlung, etc. ...
#6
(17-12-2010, 09:41)seeelig schrieb: insbesondere im hinblick auf die wahrscheinliche antragslösung beim geteilten sorgerecht kann es langfristig nur von vorteil sein, die fürsorgebereitschaft für das kind frühzeitig zu signalisieren und sich so kooperativ zu verhalten, wie es einem möglich ist.
eine frühe trotzreaktion kann einem später sehr negativ ausgelegt werden, während verantwortungsbereitschaft oder zumindest der wille und die suche nach unterstützung meiner ansicht nach niemals negativ bewertet werden können.

Sehe ich genauso.
Für Umgangs- und Sorgerechtsfragen ist es wichtig, präsent zu sein und hierbei
Zitat:Könnte aber auch als Anerkenntnis gesehen werden. Wenn ich mich kümmere habe ich damit zu tun.
schadet es nicht, da es bei der Vaterschaft nicht auf Meinungen und Eindrücke ankommt.
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RE: Anwaltsschreiben: Forderung von VA, Unterhaltszahlung, etc. ... - von beppo - 17-12-2010, 10:24

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