18-10-2012, 23:04
Ist da schon mal entscheiden worden, wie das mit reinem ALG - II Bezug, ohne weitere Einkünfte ist, wenn eine anerkannte Unterhaltsverpflichtung besteht und gezahlt wird?
Bisher ist ja immer nur von zusätzlichem Einkommen die Rede. Sei es ein Minijob, oder eine Vollzeittätigkeit, aber als Geringverdiener.
Bisher ist ja immer nur von zusätzlichem Einkommen die Rede. Sei es ein Minijob, oder eine Vollzeittätigkeit, aber als Geringverdiener.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.