16-12-2010, 09:29
(13-12-2010, 23:12)beppo schrieb: Ich wüsste nicht, wie der BGH das BSG da übersteuern sollte.
Für diesen Fall müsste der BGH die strittige Frage dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichte vorlegen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer...des_Bundes
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.