05-10-2012, 17:31
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Der letzte interessante offene Brief von Rosowski liegt einige Zeit zurück. Ich erinnere mich an große Worte der Empörung.
Heute liest sich das so:
Es folgte von Seiten des Feminats die unwidersprochene Verharmlosung psychischer Gewalt.
Mann könnte ja aus Fehlern auch mal etwas lernen, aber eine seit 25 Jahren bestehende Forderung zur gemeinsamen elterlichen Sorge einfach abzugreifen und sich umzuhängen, genügt nicht, den Lernerfolg nachzuweisen. Rosowski & Co. haben offenbar noch nicht begriffen, dass es mit einer Änderung zum § 1626a BGB längst nicht getan ist.
Das BGB sieht ausdrücklich die mütterliche Allmachtstellung auch an ganz anderen Stellen vor. Nämlich in solchen, wie z.B. § 1592 BGB und § 1615l BGB sowie in BGH-Urteilen, zur hierauf begründeten Rollenverteilung:
Mann, der ganze Brief ist nur doof, vom Boysday, über die Gleichstellung, bis hin zur zur Entgeltgleichheit.
Der letzte interessante offene Brief von Rosowski liegt einige Zeit zurück. Ich erinnere mich an große Worte der Empörung.
Heute liest sich das so:
Zitat:Was ist männerpolitisch nicht konsensfähig daran, dass wir uns auf die Überwindung von Gewalt und die Überwindung des Tabus des Mannes als Opfer von Gewalt verpflichten?
Es folgte von Seiten des Feminats die unwidersprochene Verharmlosung psychischer Gewalt.
Mann könnte ja aus Fehlern auch mal etwas lernen, aber eine seit 25 Jahren bestehende Forderung zur gemeinsamen elterlichen Sorge einfach abzugreifen und sich umzuhängen, genügt nicht, den Lernerfolg nachzuweisen. Rosowski & Co. haben offenbar noch nicht begriffen, dass es mit einer Änderung zum § 1626a BGB längst nicht getan ist.
Das BGB sieht ausdrücklich die mütterliche Allmachtstellung auch an ganz anderen Stellen vor. Nämlich in solchen, wie z.B. § 1592 BGB und § 1615l BGB sowie in BGH-Urteilen, zur hierauf begründeten Rollenverteilung:
Zitat:Gab der unterhaltsberechtigte Ehegatte während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft seinen Arbeitsplatz auf, ist es jedenfalls grundsätzlich nicht von Bedeutung, ob der unterhaltspflichtige Ehegatte damit einverstanden war oder nicht, so dass daraus entstandene Erwerbsnachteile ehebedingt sind.(BGH XII ZR 108/09)
Zitat:Eigentlich dachten wir, dass die Zeiten vorbei seien, in denen Männerrollen von Konkurrenz und Hahnenkampf geprägt waren.Warum dann, schickt ihr z.B. rechtliche und nichtrechtliche Väter in den Ring? Weil ihr selbst davon nicht betroffen seid und Wetten auf die Hähne abschließt?
Mann, der ganze Brief ist nur doof, vom Boysday, über die Gleichstellung, bis hin zur zur Entgeltgleichheit.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)