08-03-2013, 16:28
(07-03-2013, 23:02)Absurdistan schrieb: @ Bluter wo ist denn jetzt konkret das Problem?Das Problem liegt darin, dass Männer als Väter, sowie Frauen als Mütter eben nicht gleichgestellt sind, auch nicht gleichberechtigt. Das gilt auch für die Kinder, egal ob ehelich oder nichtehelich geboren.
Das BGB suggeriert eine Begegnung der Elternteile auf Augenhöhe auch nur für die Ehe, nicht jedoch für die Zeit nach einer gescheiterten Ehe. Und das BGB macht das Scheitern der Ehe/Partnerschaft sogar Müttern schmackhaft, weil ab Geburt des ersten gemeinsamen Kindes ausreichend Konfliktpotential und Residenzmodell implementiert (oder wozu gibt es die Unterteilung in Elternteile, die bezahlen oder betreuen?).
Da § 1570 BGB wie § 1615l BGB ausgestaltet ist, ist es nicht weit hergeholt zu äußern, dass in beiden Fällen die Väter annähernd gleichermaßen pauschal das Nachsehen in Sachen Betreuung gemeinsamer Kinder haben.
Unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes der nicht vorliegenden Gleichberechtigung, ist es ein Hohn von Vätern, ohne entsprechende Gegenleistung, einseitiges Entgegenkommen zu fordern.
Dorothee Bär (nochmal: CSU!!!) und der Rest aus der Bundesregierung hatten gerade erst diese Tür für Väter vor deren Nasen brutal und mit lautem Knall zugeschlagen, mitsamt des größten Teils der Opposition: die im BR den Bockmist hätte blockieren können. Sie schwätzt dummdreist Wahlk®ampfmüll und ich würde es doch sehr bedauern, wenn Männer – dies umso mehr, sofern sie bereits ihre Erfahrungen mit der eigenen Entsorgung haben machen müssen - auf solch erbärmliche Bauernfängerei hereinfallen, egal ob von CDU, CSU, SPD, B90/Grüne.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)