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Arbeitslos und tituliert, suche Rat...
#52
Moin LongJohn.

In die Bedarfsberechnung zu einer (zeitweiligen) Bedarfsgemeinschaft fließt auch der Bedarf des Kindes ein. Dieser ergibt sich aus dem jeweilgen Regelbedarf / 30 * Anzahl der Umgangstage.
Die Reisekosten zum Umgang sind Mehrbedarf.

In die Einkommensberechnung gehen die Absetzbeträge ein, die vom Einkommen abzuziehen sind, um das anrechenbare Einkommen zu ermitteln.

Bedarf und anrechenbares Einkommen werden dann verglichen und führen zur Bedürftigkeit und Aufstockung, wenn der Bedarf nicht gedeckt ist.

Unterhalt gehört zu diesen Absetzbeträgen, wie auch die
Freibeträge, die letzlich den Unterschied zum nackten Arbeitslosen ausmachen.

Dazu bitte hier unter Abs. 1 Nr. 7 nachlesen.

Technisch gesehen zahlt der Pflichtige den Unterhalt aus seinem Einkommen. Was übrig bleibt, das ist Grundlage bei der Bestimmung der Bedürftigkeit und führt ggf. zur Aufstockung.
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RE: Arbeitslos und tituliert, suche Rat... - von blue - 22-10-2010, 21:38
RE: Arbeitslos und tituliert, suche Rat... - von Shalom Aleichem - 23-10-2010, 12:16
RE: Arbeitslos und tituliert, suche Rat... - von blue - 23-10-2010, 17:39
RE: Arbeitslos und tituliert, suche Rat... - von blue - 23-10-2010, 18:00
RE: Arbeitslos und tituliert, suche Rat... - von Dzombo - 11-01-2011, 09:27
RE: Arbeitslos und tituliert, suche Rat... - von g_r - 01-02-2013, 20:40
RE: Arbeitslos und tituliert, suche Rat... - von Skipper - 13-02-2013, 12:04

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