Brina,
versucht im erstem Step das Kind per Umgangsregelung so oft wie möglich zu Euch zu holen, bei Euch anwachsen zu lassen.
Strategisch könnte es sinnvoll sein, das Kind zunächst im Heim zu lassen, fern der Mutter.
Das Sorgerecht wird sehr stark davon abhängen, wie gern das Kind bei Euch sein möchte. Ab 12 erhält der gefestigte Wille eines Kindes großes Gewicht. Da solltet ihr ansetzen.
Die Schritte sollten m.E. sein: Umgang sofort, Umgang ausbauen, festigen, dann klären, ob ihr das Kind überhaupt zu Euch nehmen wollt und könnt und DANN erst die Sorgerechtsfage in Abhängigkeit vom Kindeswillen angehen.
Der Sorgerechtsantrag kommt jetzt m.E. viel zu früh. Ich halte den jetzt gestellt für einen richtigen Fehler, denn so schiebt sich vermutlich die schwierige Sorgerechtsfrage vor alles. Das Umgangsrecht ist dagegen vergleichsweise leicht zu entscheiden, weil es rechtlich erheblich größeres Gewicht hat, Umgang gilt als DAS Grund- und Menschenrecht von Eltern und Kindern. Da sind die Gerichte erheblich vorsichtiger mit Verzögerungen, Einschränkungen usw.
Wird dagegen zuerst des Sorgerecht negativ für Euch begutachtet und bewertet, dann fürchte ich, könnte das dann die Umgangsregelung mit in den Abgrund reißen.
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versucht im erstem Step das Kind per Umgangsregelung so oft wie möglich zu Euch zu holen, bei Euch anwachsen zu lassen.
Strategisch könnte es sinnvoll sein, das Kind zunächst im Heim zu lassen, fern der Mutter.
Das Sorgerecht wird sehr stark davon abhängen, wie gern das Kind bei Euch sein möchte. Ab 12 erhält der gefestigte Wille eines Kindes großes Gewicht. Da solltet ihr ansetzen.
Die Schritte sollten m.E. sein: Umgang sofort, Umgang ausbauen, festigen, dann klären, ob ihr das Kind überhaupt zu Euch nehmen wollt und könnt und DANN erst die Sorgerechtsfage in Abhängigkeit vom Kindeswillen angehen.
Der Sorgerechtsantrag kommt jetzt m.E. viel zu früh. Ich halte den jetzt gestellt für einen richtigen Fehler, denn so schiebt sich vermutlich die schwierige Sorgerechtsfrage vor alles. Das Umgangsrecht ist dagegen vergleichsweise leicht zu entscheiden, weil es rechtlich erheblich größeres Gewicht hat, Umgang gilt als DAS Grund- und Menschenrecht von Eltern und Kindern. Da sind die Gerichte erheblich vorsichtiger mit Verzögerungen, Einschränkungen usw.
Wird dagegen zuerst des Sorgerecht negativ für Euch begutachtet und bewertet, dann fürchte ich, könnte das dann die Umgangsregelung mit in den Abgrund reißen.
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