17-09-2010, 13:42
(17-09-2010, 12:35)DerSchmidt schrieb: Wenn Sie acht Stunden werktäglich dazu benutzt um an einer Weiterbildung teilzunehmen, obwohl sie bereits einen tertiären Bildungsabschluss hat, kann sie doch nicht BU erwarten.
Dann lass doch erst einmal eine entsprechende Klage auf dich zukommen. Sind bis jetzt überhaupt mehr wie vollmundige Forderungen eingetroffen?